Eigenleistung

Regelung von „Eigenleistung“

Zur Ableistung von 10 Arbeitsstunden im Kalenderjahr sind alle aktiven männlichen Mitglieder ab dem Jahr nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet.

Zur Ableistung von Arbeitsstunden auf der Tennisanlage werden 2 Termine im Frühjahr und 2 Termine im Herbst angeboten. Diese Termine werden auf der Homepage unter <Termine> veröffentlicht. In Absprache mit dem Platzwart können in besonderen Fällen die Arbeitsstunden auch außerhalb der angebotenen Termine abgeleistet werden.

In Abstimmung mit dem Vorstand können in Einzelfällen an Stelle von Arbeitsstunden auf der Tennisanlage auch alternative Leistungen erbracht werden.

Beispielsweise:
 Arbeiten im Zuge von Baumaßnahmen
 Grünschnittarbeiten und Platzpflege

Bei neuen Mitgliedschaften, die nach den Frühjahrsterminen für Arbeitsstunden beginnen, besteht die ½ Arbeitsstundenpflicht für das restliche laufende Jahr.

Für junge Erwachsene über 18 Jahre, die wegen Ausbildung/Studium maximal bis zum 25. Lebensjahr den Jugendbeitrag zahlen oder im Familienbeitrag berücksichtigt sind, besteht die Arbeitsstundenpflicht uneingeschränkt.

Mitglieder im TCB-Vorstand sind von der Arbeitsstundenplicht befreit.
Ersatzbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden nach einem entsprechenden Hinweis auf der Homepage im November per Lastschrift eingezogen.

TC Brünen e.V.
Der Vorstand

-> Download als PDF  Eigenleistung